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Wo gilt die Reise- und Reiserücktrittsversicherung?

Die Versicherung gilt weltweit mit folgenden Ausnahmen:

Am Arbeitsplatz/ Lehrbetrieb des Versicherten
• in der Wohnung oder vorübergehenden Wohnung des Versicherten
• im Kindergarten, in der Schule/Hort o.ä.
• auf Geschäftsreisen
• auf Fahrten zwischen Wohnort und Arbeits-/Ausbildungsplatz sowie innerhalb der Gemeinde, in der der Versicherte wohnt, arbeitet oder zur Schule geht
• auf Expeditionen und ähnlichen Reisen, siehe Definition unter «Risikoänderung»
• Reisen in Gebiete, von denen das Außenministerium offiziell:
von Reisen nach oder Aufenthalten in abrät
von Reisen nach oder Aufenthalten in abrät, die nicht unbedingt erforderlich sind. Die Versicherung erlischt für die gesamte Reise, auch wenn der Reisehinweis nach Reiseantritt zurückgenommen wird.

Für Karteninhaber, die Studierende sind, gilt die Versicherung auch während der Reise zwischen dem Studienort und dem Heimatland und bei Reisen von dem Studienland in ein anderes Land, nicht aber während des eigentlichen Aufenthalts am Studienort.

Klicken Sie hier, um eine vollständige Beschreibung der Ausnahmen und des Deckungsumfangs anzuzeigen.