Folgende Personen sind von der Versicherung gedeckt:
- Der Karteninhaber
- Familie des Karteninhabers
- Ehepartner und eingetragener Partner des Karteninhabers.
- Partner des Karteninhabers, d.h. die Person, die mit dem Karteninhaber in einer eheähnlichen Beziehung lebt und die die gleiche registrierte Adresse wie der Karteninhaber hat.
- Wenn Sie und Ihr Ehepartner/eingetragener Partner nicht den gleichen Hauptwohnsitz haben, diesen aber als eingetragenen Zweitwohnsitz vorweisen können, ist Ihr Partner auch durch Ihre Karte abgedeckt.
- Kinder, Pflegekinder, Adoptivkinder und Stiefkinder unter 21 Jahren.
- Um von der Versicherung abgedeckt zu sein, müssen Sie Mitglied in einer Krankenkasse sein beim Einwohnermeldeamt registriert sein.
- Für alle Versicherten erlischt der Versicherungsschutz für Reiserücktritt, Krankheit und Rücktransport mit dem 65. Geburtstag.
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