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Welche Personen sind durch die Reise- und Reiserücktrittsversicherung gedeckt?

Folgende Personen sind von der Versicherung gedeckt:

  • Der Karteninhaber
  • Familie des Karteninhabers
    • Ehepartner und eingetragener Partner des Karteninhabers.
    • Partner des Karteninhabers, d.h. die Person, die mit dem Karteninhaber in einer eheähnlichen Beziehung lebt und die die gleiche registrierte Adresse wie der Karteninhaber hat.
    • Wenn Sie und Ihr Ehepartner/eingetragener Partner nicht den gleichen Hauptwohnsitz haben, diesen aber als eingetragenen Zweitwohnsitz vorweisen können, ist Ihr Partner auch durch Ihre Karte abgedeckt.
    • Kinder, Pflegekinder, Adoptivkinder und Stiefkinder unter 21 Jahren.
  • Um von der Versicherung abgedeckt zu sein, müssen Sie Mitglied in einer Krankenkasse sein beim Einwohnermeldeamt registriert sein.
  • Für alle Versicherten erlischt der Versicherungsschutz für Reiserücktritt, Krankheit und Rücktransport mit dem 65. Geburtstag.

Klicken Sie hier, um eine vollständige Beschreibung der Ausnahmen und des Deckungsumfangs anzuzeigen.