Welche Personen sind durch die Reise- und Reiserücktrittsversicherung gedeckt?

Folgende Personen sind von der Versicherung gedeckt:

  • Der Karteninhaber
  • Familie des Karteninhabers
    • Ehepartner und eingetragener Partner des Karteninhabers
    • Partner des Karteninhabers, d.h. die Person, die mit dem Karteninhaber in einer eheähnlichen Beziehung lebt und die die gleiche registrierte Adresse wie der Karteninhaber hat.
    • Kinder, d.h. Kinder, Pflegekinder, Adoptivkinder und Leihmutterschaftskinder vom Karteninhaber, eingetragenem Partner oder Lebensgefährten. Kinder müssen eine registrierte Adresse bei einem Elternteil haben
    • Adoptierte Kinder sind ab dem Moment versichert, ab dem die Eltern die tägliche Fürsorge übernommen haben. Leihmutterschaftskinder sind ab der endgültigen Entlassung aus dem Krankenhaus nach der Geburt versichert
  • Alternativ zum Karteninhaber und dessen Familie gilt die Versicherung für bis zu 3 Mitreisende. Bei mehr als 3 Mitreisenden sind die 3 Jüngsten versichert. Die Mitreisenden müssen den gleichen Reiseplan, die gleichen Reisezeiten und den gleichen Aufenthaltsort haben wie der versicherte Karteninhaber. Begeben sich sowohl der Karteninhaber als auch die Familie des Karteninhabers und weitere Mitreisende auf die gleiche Reise, gilt die Versicherung zunächst für den Karteninhaber und dessen Familie - dann für weitere Mitreisende. Andere Mitreisende sind nur versichert, wenn der Karteninhaber und dessen Familie 3 oder weniger sind, da bis zu maximal 4 Personen einschließlich des Karteninhabers versichert sind
  • Um von der Versicherung abgedeckt zu sein, müssen Sie Mitglied in einer Krankenkasse sein beim Einwohnermeldeamt registriert sein
  • * für alle Versicherten erlischt der Versicherungsschutz für Krankheit während der Reise, Rückführung, Reiserücktritt und Unfall im Alter von 75 Jahren

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