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Was sind Karenzzeit und Wartezeit bei der Restschuldversicherung?

Karenzzeit bedeutet, dass bei Abschluss eines Versicherungsvertrags der Versicherungsschutz erst nach Ablauf der Karenzzeit beginnt.

Wartezeit ist der Zeitraum vom Tag des Eintreffens eines Schadens bis zum Tag, an dem eine Erstattung beginnen kann. Eine Erstattung wird erst nach dieser Periode ausgezahlt/begonnen. Ein Schaden kann sofort gemeldet werden aber spätestens innerhalb von 3 Monaten nach Eintreffen des Schadens.