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Was passiert mit meiner Restschuldversicherung bei Nichtzahlung der Prämie?

Falls der/die Versicherte den ersten Beitrag (Erstprämie) nicht pünktlich zahlt, darf der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, solange der Beitrag nicht gezahlt ist, es sei denn, der/die Versicherte ist für die ausbleibende Zahlung nicht verantwortlich.

Falls die Erstprämie nicht gezahlt wurde, wenn ein Versicherungsfall eintritt, ist der Versicherer nicht verpflichtet, Erstattungen zu zahlen, es sei denn, der/die Versicherte ist für die ausbleibende Zahlung nicht verantwortlich.

Falls der/die Versicherte keine Nachfolgeprämie (d.h. weitere Versicherungsbeiträge, die auf die Erstprämie folgen) zahlt, kann der Versicherer dem/der Versicherten eine Zahlungsfrist von mindestens 14 Tagen (z. B. per EMail, Brief, etc.) zusenden (“Zahlungserinnerung”). Eine solche Zahlungserinnerung wird von dem Versicherer über die Bank versandt.

Sollte die Nachfolgeprämie nach der in der Zahlungserinnerung angegebenen Zahlungsfirst nicht gezahlt worden sein und ein Versicherungsfall tritt ein, so ist der Versicherer nicht zur Zahlung von Erstattungen verpflichtet. Außerdem wird der Versicherer die Versicherung ohne gesonderte Benachrichtigung kündigen, falls die Nachfolgeprämie nach der Frist nicht gezahlt worden ist. Die Versicherung wird dann gekündigt sein und nach Ablauf der Frist enden.