Es ändert sich ausschließlich das Fälligkeitsdatum der Kreditkartenrechnungen.
Alle übrigen Vertragsbedingungen bleiben unverändert.
Das neue Fälligkeitsdatum ist der letzte Bankarbeitstag des Abrechnungsmonats, statt wie bisher der erste Tag des Folgemonats.
Diese Änderung gilt ab Rechnungstellung am 15. Dezember und Fälligkeit dieser am letzten Bankarbeitstag im Dezember.
Die Rechnung wird immer am 15ten eines Monats erstellt. Das neue Fälligkeitsdatum ist dann der letzte Bankarbeitstag des gleichen Monats.
Der Abrechnungszeitraum, welcher jeweils vom 15. bis zum 16. des folgenden Monats läuft, bleibt wie bisher bestehen.
Unterhalb die Änderung in Ihrem Vertrag
Bisheriges Fälligkeitsdatum:
Neues Fälligkeitsdatum:
Im Zusammenhang mit der Änderung des Fälligkeitsdatums wurde auch der Übersetzungsfehler korrigiert. (Rechnungsdatum zu Fälligkeitsdatum).