Gleichen Sie die in Rechnung gestellte Summe bis zum Fälligkeitstermin der Kartenrechnung aus, bleibt der von Ihnen in Anspruch genommene Kreditrahmen zinsfrei. Bei der Inanspruchnahme der Teilzahlungsfunktion oder verspäteter Rückzahlung müssen Sie jedoch Zinsen zahlen.
Bei Zahlungsverzug (Nichtzahlung des Mindestbetrags zur Fälligkeit) fallen ab dem ersten Tag nach Fälligkeit Zinsen an.
Auch für Überweisungen von der Kreditkarte auf Ihr registriertes Konto oder für Bargeldabhebungen am Bankschalter werden ab dem ersten Tag Zinsen berechnet.
Zinsen werden auch in der nächsten Rechnung erscheinen, da die erste Rechnung nur die Zinsen bis zum 15. des Monats kalkuliert, nicht aber bis zum Ausgleich.