Die Steuerbescheinigung zeigt den Saldo per 31.12. sowie eventuelle Zinskosten/-einnahmen für das vergangene Jahr an.
Kapitaleinkünfte, wie zum Beispiel Sparzinsen, werden in Deutschland mit 25% plus Solidaritätszuschlag und eventueller Kirchensteuer versteuert. Es gibt jedoch einen sogenannten Sparerpauschbetrag.
Mit dem Sparer-Pauschbetrag werden Ihre Werbungskosten, das heißt Ihre Ausgaben im Zusammenhang mit Ihren Erträgen aus Kapitalvermögen, pauschal abgegolten. Zu den Werbungskosten können beispielsweise gehören:
Da Bank Norwegian keine Freistellungsaufträge entgegennimmt, können Sie Ihren Sparerpauschbetrag in Ihrer Steuererklärung über die Anlage KAP geltend machen. Dazu benötigen Sie die Steuerbescheinigung von Bank Norwegian. Diese wird Ihnen am Anfang eines jeden Jahres für das vorherige Jahr in der Bank Norwegian-App zur Verfügung gestellt.