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Wann kann ich eine Restschuldversicherung abschließen?

Die Restschuldversicherung können Sie jederzeit abschließen, solange Sie einen aktiven Kredit- oder Kreditkartenvertrag mit uns haben.

Achtung, beenden Sie die Versicherung während der aktiven Kundenbeziehung und möchten die Versicherung zu einem späteren Zeitpunkt erneut abschließen, ergibt sich daraus eine erneute Karenzzeit von 30 Tagen (Arbeitsunfähigkeit) bzw. 90 Tagen (unfreiwillige Arbeitslosigkeit).

Das gleiche gilt, wenn Sie eine Krediterhöhung für Ihren Kredit beantragen und eine Versicherung für den zusätzlichen Betrag abschließen. Auch hier gilt eine Karenzzeit von 30/90 Tagen für den zusätzlichen Betrag.