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Muss ich im Schadensfall meine Versicherungsprämie für die Restschuldversicherung weiter bezahlen?

Wenn Sie eine Entschädigung für einen gemeldeten Schadensfall erhalten, müssen Sie die Versicherungsprämie während des Zeitraums, in dem Sie die Entschädigung erhalten, weiterhin zahlen. Die gezahlte Versicherungsprämie wird Ihnen zusammen mit der Entschädigung für den entsprechenden Zeitraum gutgeschrieben.