Sollten Sie noch keine Zahlungserinnerung erhalten haben, können Sie Ihre monatliche Rate wie gewohnt einzahlen.
Bei Nichtzahlung von Ratenbeträgen erfolgt eine Zahlungserinnerung. Die Zahlungserinnerung beinhaltet den unbezahlten Betrag der vorherigen fälligen Rate, die aktuell fällige Rate und eine Mahngebühr. Wird die Zahlungserinnerung vor der Fälligkeit bezahlt, läuft der Kredit wie vereinbart weiter.
Sollten Sie einen Dauerauftrag eingerichtet haben, ist es wichtig, den Betrag anzupassen, nachdem Sie die Mahnung bezahlt haben.